Armutsfalle Spanien
Wenn Krankheit den Traum vom Leben in der Sonne zerstört.
Deutsch, in Spanien lebend mit deutscher Krankenversicherung (gesetzlich) kann im Ernstfall trotz hoher Bezüge zu einem großen Problem werden.
Kein Einzelfall:
Eine 60 jährige Frau, unterhaltsberechtigt, regelmäßiger Trennungsunterhalt 2.100 Euro, erkrankt an Brustkrebs.
Eine Privatbehandlung in Spanien scheidet aus, da die Familienversicherung in Deutschland nur etwa 40% der Behandlungskosten deckt.
Eine Behandlung in der spanischen Standardversicherung, die möglich wäre scheidet aus, weil die Patientin kein spanisch spricht und schon von daher bei dem beratungs- und behandlungsintensiven Krankheitsbild keine umfassende Aufklärung möglich ist.
Das Gespräch ist aber für Patienten zur Entscheidung für ein Therapieangebot und auch später begleitend wichtig.
Sicher sind die medizinischen Standards in Spanien wie in Deutschland, regional unterschiedlich gegeben, allein es fehlt dann doch an der Verständigung zwischen Arzt und Patient.
Also kommt in der Regel eine Behandlung nur in Deutschland in Frage.
Die Falle:
Die Patientin hatte ihren Lebensmittelpunkt mit Mietwohnung und gesamter Einrichtung nach Spanien verlegt.
Für einen Rückzug nach Deutschland fehlen die Zeit und das Geld.
Therapiemöglichkeiten müssen zeitnah in Deutschland umgesetzt werden.
Schon zum Behandlungsantritt in Deutschland musste sich die Patientin mit etwa 3.000 Euro privat verschulden.
Die Zusatzaufwendungen für Therapie und Nachfolgeuntersuchungen in Deutschland übersteigen den Unterhalt.
Die Kosten für zeitweise Unterbringung in Deutschland sowie das Hin- und Herfliegen dürften sich für das Jahr 2009 allein auf über 6.000 Euro belaufen.
Ein endgültiger Rückzug in die Heimat wäre weit unter 10.000 Euro kaum machbar.
Bankkredit ist aufgrund des Alters und der fehlenden Sicherheiten nicht möglich.
Ebenso nicht der Rückzug in Hartz IV. Dafür ist der Trennungsunterhalt zu hoch.
Die Familienangehörigen (Kinder) sind nicht bereit die entstehende Finanzlücke aufzufangen.
Unsere Empfehlung:
Der Verbraucherschutz Spanien empfiehlt einen dauerhaft geplanten Auslandsaufenthalt nur mit ausreichend Rücklagen für den Ernstfall.
Zum Anlaß genommen:
Der Verbraucherschutz Spanien hat diesen Fall zum Anlass genommen mit den Fluggesellschaften Kontakt aufzunehmen. Erreicht werden soll eine Rabattregelung, die in nachgewiesen Fällen, wie hier beschrieben, zu verbilligten Flügen, Verzicht auf Übergepäckgebühren etc. führt.
Wir werden berichten !

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